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Mit dem neuen Autoführerschein B197 entspannt durch die Fahrprüfung und dennoch freie Wahl zwischen Automatik- und Schaltgetriebe.

Jetzt ist es fix: Ab 01.04.2021 entfällt die sogenannte „Automatikbeschränkung“. Mit der neuen Führerscheinklasse B197 kannst du deine praktische Prüfung für den PKW-Führerschein bequem auf einem Automatikfahrzeug machen, darfst aber künftig auch mit Schaltgetriebe fahren. 

Und so einfach geht’s:

  • Du absolvierst während der Ausbildung in unserer Fahrschule 10 Fahrstunden à 45 Minuten auf einem Schaltfahrzeug.
  • Anschließend  machst du eine 15minütige „Prüfungsfahrt“ mit deinem Fahrlehrer, in der du die Beherrschung eines Schaltfahrzeugs nachweist.
  • Die erfolgreiche Prüfung wird dir von deinem Fahrlehrer bestätigt, ist also nicht Bestandteil der Führerscheinprüfung. Du bekommst dafür von uns die Teilnahmebescheinigung für die Fahrerschulung B197. Wir können diese Bescheinigung direkt an den TÜV übermitteln, dann hat der Prüfer in der Regel auch gleich den richtigen Führerschein dabei.

Deine Vorteile

  • 30% höhere Chancen, die Fahrprüfung zu bestehen durch den geringeren Stressfaktor auf einem Automatikfahrzeug.
  • Keine Mehrkosten: die Fahrstunden auf dem Schaltfahrzeug sind in die normale Führerscheinausbildung integriert. Die restliche Ausbildung findet auf einem Automatikfahrzeug statt.
  • Freie Wahl zwischen Fahrzeugen mit Automatik- und Schaltgetriebe mit dem Führerschein B197.
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Bestehenden Automatikeintrag austragen lassen

Übrigens, jeder der noch einen Automatikeintrag im Führerschein hat, kann diesen ebenfalls auf diese Weise austragen lassen. Nach einer Fahrerschulung (10 Fahrstunden) und der erfolgreichen 15 minütigen Prüfungsfahrt erhältst du eine Bescheinigung der Fahrschule, die du einfach bei der Führerscheinstelle vorlegen musst, und ein neuer Führerschein wird erstellt.

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