FAQ

Häufig gestellte Fragen und die Antworten

Wie melde ich mich an?

Für eine Anmeldung ist deine Unterschrift und ggf. die deines gesetzlichen Vertreters notwendig. Bitte vereinbare dazu einen Termin mit uns in einer unserer Filialen und bringe deinen Personalausweis mit.

Um Zeit zu sparen, kannst du vorab das Anmeldungsformular bequem hier am Bildschirm ausfüllen, ausdrucken und dann zum vereinbarten Termin mitbringen.

Muss bei Minderjährigen ein Elternteil bei der Anmeldung anwesend sein?

Ein Elternteil muss nicht unbedingt bei der Anmeldung mit dabei sein. Wir geben dir dann den Ausbildungsvertrag mit und du lässt ihn von einem deiner Erziehungsberechtigten unterschreiben, damit er gültig ist.

Wo beantrage ich meinen Führerschein

Der Führerschein muss bei deinem zuständigen Rathaus oder der Führerscheinstelle beantragt werden. Hierfür benötigst du einige Unterlagen, die du bei der Anmeldung in einer unserer Filialen von uns bekommst.

Wie lange ist mein Erste-Hilfe-Kurs noch gültig?

Sofern du nach der neuen Gesetzgebung den Erste-Hilfe-Kurs mit neun Unterrichtseinheiten à 45 Minuten absolviert hast, hat dieser grundsätzlich kein Ablaufdatum. Wenn du nicht ganz sicher bist, kannst du uns die entsprechende Bescheinigung gerne vorlegen und wir überprüfen das für dich.

Ab wann kann ich mit der Ausbildung beginnen?

Sobald du dich in einer unserer Filialen angemeldet hast, der Ausbildungsvertrag unterschrieben und der Grundbetrag eingezahlt ist, kannst du  mit der Teilnahme am theoretischen Unterricht beginnen.

Wie lange braucht man im Durchschnitt für den Theorieunterricht?

Die Zeit für den theoretischen Mindestunterricht richtet sich nach der gewünschten Führerscheinklasse. Details dazu findest du unter der Rubrik „Ausbildung“ bei den jeweiligen Themen.

Aus dem Theorieplan kannst du ersehen, wann und wo jeweils Theorieunterricht angeboten wird.

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit mit Intensivkursen den Mindestunterricht innerhalb von 2 Wochen zu absolvieren.

 

Wie viele Fahrstunden brauche ich?

Für den regulären Erwerb der Führerscheinklasse B/B197 benötigst du insgesamt 12 Sonderfahrten. Diese sind gesetzlich vorgeschrieben. Die Anzahl der Übungsstunden richtet sich nach deinem Können.

Wie lange sind meine Papiere beim TÜV gültig?

Wenn dein Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis beim TÜV vorliegt, ist dieser ein Jahr lang gültig. Nach bestandener Theorieprüfung verlängert sich die Gültigkeit um ein weiteres Jahr. 

Kann ich mir den Fahrlehrer aussuchen?

Ja, grundsätzlich  besteht bei uns freie Fahrlehrerwahl. Es kann jedoch vorkommen, dass der gewählte Fahrlehrer ausgebucht ist. Wir bieten dir dann natürlich einen geeigneten Ersatzlehrer an.

In welcher Sprache kann ich die theoretische Prüfung machen?

Die theoretische Prüfung kann beim TÜV in insgesamt zwölf Fremdsprachen absolviert werden. Das sind folgende: Spanisch, Italienisch, Französisch, Serbo-Kroatisch, Türkisch, Arabisch, Russisch, Portugiesisch, Griechisch, Polnisch, Rumänisch und Englisch. Die gewünschte Sprache muss bereits bei der Anmeldung im Antragsformular gewählt werden.

Wie kann ich bezahlen?

Du hast die Möglichkeit, per EC-Karte, Überweisung oder bar zu bezahlen. Rechnungen sind immer sofort fällig, da hier bereits erbrachte Leistungen abgerechnet werden.

Muss ich meinen ausländischen Führerschein umschreiben lassen?

Wenn du einen europäischen Führerschein oder einen Führerschein aus den Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (Island, Lichtenstein und Norwegen) besitzt, ist eine Umschreibung nicht nötig.

Solltest du deinen Führerschein in einem anderen Land erworben haben, ist eine Umschreibung erforderlich. Inwiefern du eine theoretische und praktische Ausbildung sowie Prüfungen absolvieren musst, hängt von dem Land ab, in dem du den Führerschein erworben hast. Die Verwaltungsbehörde/Führerscheinstelle kann dir hierzu eine genaue Auskunft geben.