Mit Autoführerschein 125er Motorrad fahren

Seit Anfang 2020 ist es in Deutschland möglich, durch die Teilnahme an einer speziellen Fahrerschulung – ohne Fahrprüfung – mit dem Autoführerschein (Klasse B) 125er Motorräder (Klasse A1) zu fahren.

Ab Ende Februar kannst du diese Schulung  für die neue Führerscheinklasse B196 bei uns absolvieren.

Die Schulung besteht aus einem theoretischen Teil mit mindestens 4 Unterrichtseinheiten à 90 Minuten und einen praktischen Teil mit mindestens 5 Unterrichtseinheiten à 90 Minuten – Details siehe unten.

Fahrerschulung B196 – Theorie

Es müssen mindestens 4 Unterrichtseinheiten von jeweils 90 Minuten Dauer klassenspezifischer Unterrichtsstoff für Motorradfahrer besucht werden.

Bei dem klassenspezifischen Unterricht handelt es sich z.B. um folgende motorradspezifische Unterrichtsthemen (Auszug):

1. Fahrer/Beifahrer/Fahrzeug

  • Persönliche Voraussetzungen
  • Schutz des Fahrers
  • Betriebs- und Verkehrssicherheit, Wartung und Pflege
  • Mitnahme von Beifahrern und Gepäck

2. Besonderes Verhalten beim Motorradfahren

  • Spezielle Verkehrsregeln und Gefahren für Motorradfahrer
  • Sehen und gesehen werden
  • Fahrbahn „lesen“
  • Umweltbewusstes Fahren

3. Besondere Schwierigkeiten und Gefahren für Motorradfahrer

  • Hauptgefahren durch andere Verkehrsteilnehmer
  • Fahren unter erschwerten Bedingungen (Sicht, Wetter)
  • Fahren bei Dämmerung und bei Dunkelheit
  • Sehen und gesehen werden
  • Verhalten nach Unfällen

4. Fahrtechnik und Fahrphysik

  • Bedeutung von Übungen zur Fahrzeugbeherrschung
  • Kreiselkräfte, stabile und instabile Fahrzustände
  • Befahren von Kurven (Lenkimpulstechnik, Fliehkraft, Schräglage, Blicktechnik)
  • Bremsen, Ausweichen
  • Kritische Fahrzustände

Fahrerschulung B196 – Praxis

Es müssen mindestens 5 Unterrichtseinheiten von jeweils 90 Minuten Dauer fahrpraktische Schulung für Motorradfahrer absolviert werden. Die Schulung kann teilweise im „Schonraum“ (= Parkplatz, Übungsplatz, Industriegebiet o.ä.) und ansonsten im Realverkehr durchgeführt werden.

Dabei müssen z.B. folgende Inhalte geübt werden (Auszug):

1. Übungen zur Fahrzeugbeherrschung

  • Fahren im instabilen Bereich (Schrittgeschwindigkeit)
  • Kreisfahrt und Slalom
  • Brems- und Ausweichübungen
  • Gefahrbremsung

2. Fahrten im Realverkehr

  • Überlandfahrt
  • Autobahnen oder Schnellstraßen

Schulungsfahrzeuge

Es müssen zweirädrige Krafträder der Klasse A1 verwendet werden, die den Vorgaben der Anlage 7 Nr. 2.2.3 der Fahrerlaubnisverordnung entsprechen:

  • Motorleistung bis zu 11 kW
  • Verhältnis von Leistung zu Leermasse von nicht mehr als 0,1 kW/kg
  • durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mindestens 90 km/h
  • mit Verbrennungsmotor: Hubraum mindestens 120 cm³, wobei eine Unterschreitung des Hubraums um 5 cm³ zulässig ist
  • mit Elektromotor: Verhältnis Leistung/Leermasse mindestens 0,08 kW/kg

Übrigens kann die Schulung auch auf einem Automatikfahrzeug, z.B. einem Automatikroller durchgeführt werden. Die Fahrberechtigung wird dadurch nicht auf Fahrzeuge mit automatischem Getriebe beschränkt.

Voraussetzungen und Antrag

  • Mindestalter 25 Jahre
  • Ununterbrochener Vorbesitz der Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens 5 Jahren

Nach erfolgreicher Teilnahme an einer Fahrerschulung in Theorie und Praxis  bei uns (sie kann bereits mit 24 Jahren begonnen werden) bekommst du eine Teilnahmebescheinigung.

Diese Teilnahmebescheinigung musst du – innerhalb eines Jahres – zusammen mit einem biometrischen Passbild bei deiner zuständigen Fahrerlaubnisbehörde vorlegen. Dort bekommst du dann einen neuen Führerschein, der dich zum Fahren von Leichtkrafträdern berechtigt.

Gültigkeit und Geltungsbereich

Fahrerlaubnis B196 berechtigt zum Fahren zweirädriger Leichtkrafträder (Verbrennungs- oder Elektromotor) mit folgenden technischen Vorgaben:

  • Motorleistung maximal 11 kW
  • Leistungsgewicht höchstens 0,1 kW/kg
  • Bei Verbrennungsmotor: Hubraum maximal 125 cm³

Bitte beachten: Dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A1 mit symmetrisch angeordneten Rädern (Trikes) sind nicht erlaubt.

Die Führerscheinklasse B196 berechtigt nur zum Führen von Leichtkrafträdern in Deutschland. Für Fahrten im Ausland ist nach wie vor ein Führerschein der Klasse A1 erforderlich.